Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Betreiber und Kontakt:
Agnes Trescher

Parkstraße 16-6
75233 Tiefenbronn

Telefonnummer: 0176/31 06 19 08
E-Mail-Adresse: agnes@trescher-fotografie.de

Angaben gem. § 5 TMG

Steuernummer: 48421/35389

Es wird gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben

Handwerkskammer Karlsruhe

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Bei kurzfristiger Absage von Familien- und Kindershootings (weniger als eine Woche), wird eine Pauschale von 50% des Aufnahmepreises in Rechnung gestellt.

Bei Absage einer Hochzeit oder eines Großauftrages von unter vier Monaten zum verabredeten Termin, werden 30% des Aufnahmepreises in Rechnung gestellt.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder

in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Digitale-Dateien, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Videos usw.)

  1. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde –

jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen

Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht

die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des

Lichtbildes genannt zu werden.

Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

7. Die digitale Rohdateien sowie Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe dieser an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

  1. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.

Es wird gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben.

Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben,

so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der

Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

  1. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet

der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus

der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicherVertragspflichten, die er

oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten,

Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur

bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2 . Der Fotograf verwahrt die digitalen Daten/ Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte digitale Daten/ Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber NICHT.